IndustrieMeister
Die Fortbildung zum/zur Industriemeister/in (IHK)
vermittelt alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die als Führungskraft im Betrieb zwischen Planung und Ausführung erforderlich sind, u.a. für folgende Aufgaben:
• Mitwirkung bei der Planung, Einrichtung und Controlling der Betriebsmittel in Hinblick auf Qualitätsanforderung.
• Übertragung der Aufgaben an die Mitarbeiter unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte entsprechend der Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung
• Einarbeitung und Anleiten von Mitarbeitern
• Dialogorientiertes faires Personalverhältnis
• Beurteilen von Anliegen und Anregungen im
Betrieb
• Enge Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung
und Betriebsrat
• Berufliche Bildung der Mitarbeiter
• Controlling Kosten-Leistungsentwicklung
• Qualitäts-/Quantitätskontrolle der Warenein- und
Ausgänge
Schlüsselqualifikation für Heute und Morgen
Führen muss gelernt werden
Industriemeister/innen müssen nicht nur „ihr Fach verstehen“, sondern in zunehmenden Maße auch dialogorientiert wirken und vermitteln. Darunter zählen Aufgaben wie z.B. moderieren und präsentieren, Teamarbeit anregen und anleiten, Gruppen führen und deren Dynamik sowie Potenzial einschätzen.
Die Kompetenz in diesen Bereichen wird im Vergleich zu früheren Maßgaben - zur Schlüsselqualifikation
• Moderation und Delegation statt Anweisung
• Motivation statt Zwang
• Dialog statt Befehl
• Kompetenz statt Autorität
Gefördert und trainiert werden im Bereich des Managements neben den fachlichen Kenntnissen vor allem auch Kompetenzen wie Selbständigkeit und Belastbarkeit, soziale Fähigkeiten, Lernfähigkeit und Bereitschaft sowie Kommunikation und Zusammenarbeit. Zudem werden komplexes Denken und die Problemlösungsfähigkeit sowie Arbeitstechniken und administrative Fähigkeiten und Führungsverhalten vermittelt.
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
• Allgemeine Grundlagen
• Planung der Ausbildung
• Mitwirkung bei der Einstellung der Azubis
• Ausbildung am Arbeitsplatz
• Förderung des Lernprozesses
• Ausbildung der Gruppe
• Abschluss der Ausbildung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwendung von Methoden der Information
Kommunikation und Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Technik:
Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik
Handlungsbereich Organisation:
Betriebliches Kostenwesen, Planungs-/Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-/Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal:
Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
An der Qualifizierung zum/zur Industriemeister/in kann jeder Interessierte teilnehmen, der
• eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf aus der Fachricht
ung Metall und einer zweijährigen Tätigkeit oder
• eine mindestens vierjährige einschlägige
Berufserfahrung vorweisen kann
Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung entscheidet die IHK anhand der Nachweise vor Lehrgangsbeginn. Zu diesem Zweck müssen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer eingereicht werden:
•Lebenslauf (tabellarisch mit Anschrift), aus dem der berufliche Werdegang hervorgeht (bitte Unterschrift nicht vergessen).
•Fotokopie des Facharbeiter- oder Gesellenbriefes
•Fotokopien von Arbeitsbescheinigungen aus denen Dauer und Art der Tätigkeit hervorgehen
In einem kurzen Begleitschreiben wird die IHK um Bestätigung gebeten, ab wann die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung „Industriemeister/-in Metall“ erfüllt sind..
ARBEITSZEIT
Der Lehrgang dauert 24 Monate. Drei Samstage im Monat und je eine Woche in den Herbstferien
sind Unterricht. In den Sommerferien
ist frei. In der Woche werden ca. 4 Stunden Arbeitszeit über die E- Learning Plattform
benötigt.

























bfw